Das Elternhaus verkaufen – Hämmerling-Serfass Immobilien

Das Elternhaus verkaufen

Was muss man beachten?

Wenn die Eltern verstorben sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im eigenen Haus leben können, steht man vor der großen Frage: „Was tu‘ ma jetzt mit dem Elternhaus? Behalten oder verkaufen?“ Das ist für die meisten keine leichte Entscheidung, da doch viele Emotionen und Erinnerungen mit dem eigenen Elternhaus verbunden sind.

Wenn man sich im Zweifel über eine Sache ist, sollte man sich am besten mehr Informationen besorgen. Genau dafür ist dieser Artikel da.

Egal, ob Sie sich schon für einen Verkauf entschieden haben oder nicht, hier finden Sie alle wichtigen Punkte zu diesem Thema.

 

Entscheidung das Elternhaus zu verkaufen

Meistens ergibt sich die Situation, dass entweder die Eltern versterben und keiner der Erben selbst in das Haus ziehen möchte. Oder die Eltern ziehen aus dem Haus aus, entweder um ins Altersheim zu gehen oder in eine kleinere Wohnung zu ziehen.

In beiden Fällen steht das Haus dann leer und keiner kümmert sich um die Immobilie. Das bringt Risiken und Kosten mit sich.

Auch wenn das Haus leer steht entfallen z.B. Heizkosten, Müllgebühren, Kosten für den Schornsteinfeger, Grundsteuer usw. Die laufenden Kosten bleiben weiter bestehen.

Und zusätzlich kann es zu Wasserschäden bzw. Folgeschäden kommen, wenn sich niemand um das Haus kümmert. Das bringt Ärger aber auch vor allem einen Wertverlust mit sich.

Und der am meisten unterschätzte Punkt, warum das Elternhaus bei Leerstand zeitnah verkaufen sollte, ist, dass man das Elternhaus, in dem man aufgewachsen ist, mit den schönen Erinnerungen im Kopf behalten möchte. Je länger man wartet und desto in schlechteren Zustand die Immobilie kommt, verblasst diese Erinnerung und es wird eher ein Schmerz.

Man sollte wirklich sich kurz einen Moment Zeit nehmen, einen kurzen Abriss der schönen Erinnerungen, die man in dem Haus erlebt hat, vornehmen und sich dann ganz bewusst entscheiden, dass man einen neuen Eigentümer findet, der neues Leben und Liebe in das Haus steckt.

Wenn die Eltern leben, sollte man das auch mit Ihnen besprechen. Den oft hängen die Eltern noch sehr am Haus, was tatsächlich unserer Erfahrung nach beim Verkauf zu Problemen führen kann.

Gerne sind wir als Immobilienmakler dabei behilflich die Eltern aufzuklären und das „Loslassen“ zu erleichtern, indem wir Ihnen bestärken, dass wir einen wirklich geeigneten Käufer finden.

Gerade das macht uns auch als Immobilienmakler aus. Denn wir sind mit Herz dabei und haben sehr viel Freude dabei, die Geschichte hinter jeder Immobilie zu erfahren. Denn diese Historie belebt eine Immobilie mit und macht jedes Haus zu etwas Besonderem.

Im ersten Schritt müssen Sie sich ganz klar sein, dass Sie das Haus wirklich verkaufen wollen. Dies hört sich für Sie vielleicht irgendwie selbstverständlich an, aber das ist tatsächlich nicht immer der Fall.

Beispiel: Ihre Eltern ziehen in ein Altersheim, da die sie die vielen Treppen im Haus nicht mehr laufen können und sich selbst nicht mehr versorgen können. Nun steht das Haus leer und Sie haben entschieden, dass es am besten wäre das Haus zu verkaufen. Ihre Eltern aber hängen noch sehr an dem Haus und wollen es eigentlich noch behalten. Das Haus wurde schon vor 3 Jahren auf Sie überschrieben.

In einer solchen Situation sollte auf jeden Fall mit den Eltern gesprochen werden, damit auch die Einigkeit über den Verkauf geschafft ist. Denn solche Gegenabsichten können im späteren Verlauf den Verkaufsprozess erheblich erschweren, ganz abgesehen von den familiären Unstimmigkeiten.

 

 

Was ist zu beachten, wenn die Eltern noch leben?

Wenn die Eltern noch leben und das Haus noch nicht an Sie überschrieben ist, dann unterschreiben Ihre Eltern beim Notar.

Wenn Ihre Eltern aus irgendwelchen Gründen nicht mehr in der Verfassung sind, um die Unterschrift zu leisten, dann brauchen Sie eine Vollmacht.

Wenn nur noch ein Elternteil lebt, muss man das Testament oder den Erbschein haben, in dem eindeutig angeben ist, dass der Ehepartner das Haus vererbt bekommen hat.

Im nächsten Schritt muss man auch feststellen, ob das Grundbuch bereinigt ist, das bedeutet, dass auch der aktuelle richtige Eigentümer drinsteht. Nur dann kann das Elternhaus verkauft werden.

Angenommen der Vater ist verstorben und war als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und die Mutter erbt per Testament das Haus, muss das Grundbuch dahingegen geändert werden. Sonst kann die Mutter das Haus nicht verkaufen.

Es muss klar sein, wem das Haus gehört, das Grundbuch muss damit übereinstimmen und gegebenenfalls braucht man eine Vollmacht, um beim Notar im Namen des Eigentümers (z.B. Ihre Eltern) zu unterschreiben.

 

 

Was machen, wenn die Eltern bereits verstorben sind?

Wenn die Eltern bereits verstorben sind, dann muss klar sein, wer nun das Haus besitzt. Das wird durch den Erbschein geklärt. Außer Ihre Eltern haben dies bereits im Vorfeld geklärt und Ihnen das Haus überschrieben.

Wenn Sie der alleinige Erbe der Immobilie sind, dann steht dem Verkauf nichts mehr im Wege. Doch oft wird das Elternhaus an die gemeinsamen Kinder vererbt, sodass es eine sogenannte Erbengemeinschaft gibt. Dann wird die Sache etwas komplizierter.

 

 

Verkauf mit Erbengemeinschaft

Wenn das Elternhaus nun einer Erbengemeinschaft gehört, dann ist das A und O, dass Einigung über den Verkauf herrscht. Denn bei einer Erbengemeinschaft müssen am Schluss beim Notar alle Parteien unterschreiben und wir haben es bereits schon erlebt, dass einer der Parteien sogar noch beim Notartermin sein Einspruch eingelegt hat.

Um eine Einigung zu erzielen ist es vor allem wichtig, dass alle Parteien ausreichend informiert sind. Dabei können wir als Immobilienmakler helfen. Wir können als „Mittelsmann“ alle Parteien an einen Tisch bringen und alle Fragen beantworten. In einer solchen Atmosphäre kommen erfahrungsgemäß weniger Streitigkeiten auf, da eine unparteiische Person dabei ist.

Wenn die Erbengemeinschaft zu keiner Einigung kommt, kann es zur Zwangsversteigerung kommen, wenn das dann vor Gericht geht. In einem solchen Fall wird mehr verloren als gewonnen. Das sollte man vermeiden.

 

 

Verkauf ohne Erbschein

In einigen Fällen ist kein Erbschein vorhanden und man muss diesen erstmal besorgen. Den Erbschein braucht man, wenn kein notariell beglaubigtes Testament vorhanden ist. Dies kann man über einen Notar beantragen bzw. über das Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes. Dafür braucht man folgende Unterlagen:

Wer? Nur Erben, enterbte Personen können keinen Erbschein beantragen

Was? Sterbeurkunde und Familienbuch bei gesetzlicher Erbfolge oder das Testament bzw. Erbvertrag bei gewillkürter Erbfolge

Kosten? Die Kosten richten sich nach der Höhe des Erbes

Wenn wir für Sie als Immobilienmakler tätig sind, dann übernehmen wir das Einholen der notwendigen Unterlagen für Sie sowie auch die etwaigen Amtsgänge. Da wir uns in der Materie vollends auskennen und routiniert sind, geht dies meist schneller und Sie sparen sich Zeit und Nerven mit mühsamen Amtsgängen und schwer verständlichen Anträgen.

 

 

Der Verkauf des Elternhaus

Wenn klar, dass das Elternhaus verkauft werden soll und auch geregelt ist, wer der reale Eigentümer ist und damit zum Verkauf berechtigt ist, kann es losgehen.

  1. Wertermittlung:
    Zunächst muss der Wert des Elternhauses herausgefunden werden. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle wie zum Beispiel Lage, Zustand, Ausstattung, letzte Modernisierungsmaßnahmen etc. Hierbei können wir Ihnen als Makler helfen. Dazu machen wir mit Ihnen einen Termin vor Ort aus, sichten das Haus und die notwendigen Unterlagen und können Ihnen einen Marktpreis kalkulieren.
  1. Entrümpelung:
    Meist muss das Elternhaus zunächst entrümpelt werden, um es verkaufen zu können. Hier haben Sie zwei Optionen: Sie entrümpeln das Haus selbst oder Sie beauftragen einen EntrümplerUnsere Empfehlung:
    Nachdem Sie alle persönlichen Dinge und Sachen von emotionalem Wert aus dem Haus entfernt haben, würden wir einen Entrümpler beauftragen, der die restlichen Möbel und Dinge ausräumt. Wir arbeiten hier mit einer guten Firma zusammen, die das für Sie übernehmen kann. Damit sparen Sie sich sowohl Zeit als auch Nerven und wir können den Verkauf des Elternhauses zügig vorantreiben.

Top Makler! Extrem schnell, freundlich und sehr gut organisiert. Gerne wieder!!!

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